Elternbriefe und Vorlagen

ELTERNBRIEFE UND VORLAGEN

  • Bildung und Teilhabe

    Das "Bildungs- und Teilhabepaket" wurde 2011 geschnürt, um Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien neue Chancen zu eröffnen.

    Grundsätzlich können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in den Genuss der Förderung kommen, wenn sie Familien angehören, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe,

    Kinderzuschlag, Wohngeld, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.


    Was kann gefördert werden?


    • Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge

    • mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten

    • der persönliche Schulbedarf

    • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule

    • Lernförderung

    • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen

    • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft


    Informationen 


    Hauptformular


    Antrag Soziale und kulturelle Teilhabe

  • Entschuldigung

    Vorlage für eine Entschuldigung


    Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Tag des Fehlens per E-Mail über die Startseite oder telefonisch (Tel. 06831 506096) bei uns ab. Sprechen Sie auf den Anrufbeantworter, falls niemand das Telefon beantworten kann.


    Dies ist für die Sicherheit unserer Kinder besonders wichtig! Kommt ihr Kind wieder zur Schule, geben Sie ihm bitte über das Hausaufgabenbuch (Seite 105-108) oder die Elternpost eine Entschuldigung mit. Diese kann wie folgt aussehen:


    Entschuldigung


    Sehr geehrte Frau ________________


    hiermit möchte ich Sie bitten,


    das Fehlen meines Kindes


    __________ in der Zeit vom


    _____ bis  _____ zu entschuldigen.


    Er / Sie  konnte leider wegen


    _________________________


    nicht zum Unterricht erscheinen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Datum, Unterschrift: _________________


    Kinder, die per E-Mail entschuldigt wurden, brauchen keine weitere schriftliche Entschuldigung. Die E-Mail reicht aus.

  • Hausaufgabenbetreuung

  • Hausaufgaben-Leitfaden

     Das Erledigen der Hausaufgaben gehört zu den schulischen Pflichten Ihres Kindes und dient der Vertiefung der im Unterricht erarbeiteten Inhalte.


     Unterstützen Sie Ihr Kind dabei:

    • Sorgen Sie dafür, dass es an einem ruhigen Ort (am besten an einem eigenen Schreibtisch) arbeiten kann.
    • Seien Sie für ihr Kind erreichbar, wenn es eine Frage hat. Setzen Sie sich möglichst nicht neben Ihr Kind, fördern Sie seine Selbstständigkeit.          
    • Ihr Kind beginnt die Hausaufgaben, indem es in seinem Hausaufgabenbuch nachschlägt, welche Aufgaben es an diesem Tag erledigen muss (oder ob eine wichtige Info an Sie bzw. ein Hinweis auf Elternpost in der gelben Mappe notiert ist). Sollte Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung besuchen und seine Hausaufgaben dort erledigen, so zeigt es Ihnen zu Hause ebenfalls das Hausaufgabenbuch.
    • Wenn Ihr Kind große Schwierigkeiten bei der Bearbeitung einer Hausaufgabe hat oder unverhältnismäßig viel Zeit dafür benötigt, scheuen Sie sich nicht, mir dieses mitzuteilen (z.B. in einer kurzen Notiz im Ha-Buch).
    • Einzelne Fehler bei einer Übungsaufgabe können Sie mit einem Punkt kennzeichnen und Ihr Kind bitten, diese Aufgabe zu kontrollieren. Frei geschriebene Texte dürfen in der sogenannten ,,Kinderschrift“ stehen bleiben. Es bringt zu diesem Zeitpunkt nichts, wenn Sie Fehler anstreichen und ihre Berichtigung verlangen. Im Gegenteil führt das Untersuchen der Texte nach Rechtschreibfehlern zur Frustration bei Ihrem Kind.

    Ausnahme: Handelt es sich um Wörter, die richtig abgeschrieben werden sollen, ist Ihr Eingreifen sinnvoll. Zeigt Ihr Kind beim Schreiben eines Textes von sich aus Interesse an der Rechtschreibung eines Wortes (z.B. ,,Schreibt man Sonne mit einem oder zwei n?“) signalisiert es, dass es bereits erste Einsichten in Rechtschreibregeln hat. Hier ist es sinnvoll, Tipps zu geben (,,Schwing das Wort und hör genau hin: Son-ne‘‘)


  • Leihentgelt

  • Masernimpfpflicht

  • Informationen für Schulneulinge

    Liebe Eltern,


    wie ihr Kind schreiben und lesen lernt und wie Sie ihm dabei helfen können, Spaß am Lernen zu behalten, möchte ich in einer kleinen Übersicht zusammenstellen. 

    •  Ihr Kind lernt erst schreiben, dann lesen. Zum Schreiben   benutzt es die Niko-Schreibtabelle. Erwarten Sie nicht, dass ihr Kind die eigenen oder gar fremden Texte gleich vorlesen kann. Das Lesen wird sich im Laufe der Zeit aus dem Schreiben entwickeln.
    •  In den ersten Monaten wird ihr Kind bestenfalls lauttreu schreiben, also die Buchstaben, die es hören kann. Korrigieren Sie die Texte nicht! Rechtschreibung wird zu einem späteren Zeitpunkt erlernt.
    • Wörter und Buchstaben werden beim Vorsprechen lautiert und nicht buchstabiert. Also /b/ statt ,,be‘‘ oder /sch/ statt  ,,es-ce-ha‘‘ .
    • Erkennen Sie die Leistungen ihres Kindes an. Loben Sie auch die ganz kleinen Lernfortschritte. Jedes Kind bringt seine ganz eigenen Lernvoraussetzungen mit. Manche müssen sich sehr mühen. Alle Kinder brauchen immer wieder Anerkennung.
    • Und besonders wichtig: Vermitteln Sie Ihrem Kind Freude am Geschriebenen, indem Sie ihm vorlesen.

    Wenn Sie einmal Zweifel haben an dem, was Ihr Kind aus der Schule berichtet, suchen Sie das Gespräch!


    Wissenswertes zum Schulanfang

  • Wichtige Hinweise für Eltern

    • Die Eltern sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder pünktlich um 7.55 Uhr zu Unterrichtsbeginn im Klassenraum anwesend sind. Verspätungen stellen eine Störung des Unterrichts  dar.
    • Bei Gesprächsbedarf mit der Lehrperson ist eine Sprechzeit zu vereinbaren, damit die Unterrichtszeit nicht beeinträchtigt wird. 
    • Die Eltern begleiten vor Schulbeginn ihre Kinder nur bis zum Schulhof. 
    • Bei persönlichen Anliegen oder Unstimmigkeiten sollten die Eltern sich zunächst an die betreffende Lehrperson richten und erst bei Nichteinigung die Schulleitung einschalten. 
    • Wenn ein Schüler wegen Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe fehlt, muss dies der Schule spätestens am dritten Tag mitgeteilt werden.
    • Bei Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich ist.
    •  Änderungen der persönlichen Angaben zum Kind (Adresse, Telefonnummer) sind der Schule umgehend mitzuteilen. 
    • Arbeitsmaterialien sind regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls umgehend zu vervollständigen. 


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